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Hausrat Versicherung

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Wozu braucht man eine Hausratversicherung?

Jeder, der eine eigene Wohnung oder ein Haus bezieht, weiß, wie mühsam es sein kann, sich die eigene Einrichtung zusammenzusparen. Ob Möbel, Teppiche, elektrische Geräte oder Kleidung – niemand möchte diese Dinge doppelt bezahlen müssen. Doch genau das könnte durch einen Brand geschehen. Auch ein Rohrbruch kann Hausratgegenstände unbrauchbar machen, und Einbrecher haben es oft auf teuren Schmuck oder elektronische Geräte abgesehen. Mit einer Hausratversicherung schützen Sie sich vor diesem finanziellen Risiko.

Hausratversicherung

Die Leistungen unserer Hausratversicherung

bis 100% der Versicherungssumme

  • Feuer und direkter Blitzschlag
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagelschäden
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Abbruch-und Entsorgungskosten

bis 20% der Versicherungssumme

  • Wertsachen (max. € 20.000) Erhöhung nach Rücksprache möglich

bis 10% der Versicherungssumme

  • Gewitterinduktion u. Implosionsschäden (Zuschlag 0,2 ‰)

bis 3.000€

  • Hotelunterbringungskosten (nach einem ersatzpflichtigen Schaden)

bis 1.000€

  • Bargeld
  • Arbeitsgeräte

bis 500€

  • Sengschäden
  • Schäden am Gefriergut (Infolge eines ersatzpflichtigen Schadens)
  • Diebstahl aus Pkw
  • Rückholkosten (ab einer Schadenhöhe von € 10.000)
  • Diebstahl Wäsche von der Leine u. Gartenmöbel vom Versicherungsgrundstück
  • Kosten für Transport und Einlagerung

Beispiele für Schadenfälle

Einbruchdiebstahl bei Herr K.

Herr K. kommt abends im Winter nach Hause und bemerkt beim Öffnen der Haustür einen Windzug. Er stellt fest, dass die Terrassentür aufgebrochen wurde. Schmuck, Silberbesteck und persönliche Erinnerungsstücke wurden gestohlen.

Entschädigung: 18.000 €

Küchenbrand bei Frau S.

Frau S. vergisst, den Topf vom Herd zu nehmen. Das Kochgut fängt Feuer, die Küche ist komplett verrußt.

Entschädigung: 1.560 €

Sturmschaden bei Frau W.

Ein Sturmtief fegte mit Orkanböen von bis zu 160 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster von Frau W. ein. Regenwasser drang durch das Fenster ein und beschädigte die Couch und einen Fernseher.

Entschädigung: 900 €
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